Die Branche der Finanzanlagen- und Versicherungsmakler werde von einem „Abmahnungstsunami“ überrollt, liest man derzeit allenthalben in den einschlägigen Fachzeitschriften, Foren und Blogs. Rechtschaffende Makler würden mit unberechtigten Abmahnungen überzogen. Dies spiegelt die tatsächliche Sachlage jedoch völlig falsch wider.
Die Fidentus GmbH hat sich auf die honorarbasierte Vermittlung von Finanzanlagen sowie Versicherungen spezialisiert und hat von der Industrie- und Handelskammer eine dementsprechende Erlaubnis nach § 34h GewO erteilt bekommen. Ein wichtiger Unternehmenswert ist dabei das Vertrauen der Kunden, welche auf transparenter Abrechnungsbasis hinsichtlich ihrer Vermögensbildung beraten werden und die sich sicher sein können, dass bei den von Ihnen erworbenen Produkten keine versteckten Provisionskosten anfallen.
Im unteren dreistelligen Bereich befindet sich derzeit in Deutschland die Zahl jener, welche als Honorarberater angemeldet sind. Ungleich mehr jedoch scheint es zu geben, wenn man sich die Werbung etlicher Vermittlerbüros anschaut. Offensiv wird dort mit der reinen Honorarberatung geworben, obwohl ausweislich des Vermittlerregisters lediglich eine Erlaubnis für die Tätigkeit als provisionsbasierter Vermittler nach § 34 f GewO vorliegt. Nach dem Gesetz soll diese Erlaubnis jedoch erlöschen, sobald der Vermittler als Honorarberater gemäß § 34 h GewO tätig wird. Der Grund dafür ist eindeutig: Es soll ein Interessenskonflikt vermieden werden. Ein provisionsgestützter Berater kann seine Kunden nicht unabhängig und ohne (finanzielle) Beeinflussung durch Dritte beraten.
Die gesetzliche Einführung der Honorarberatung sollte ein Gegengewicht schaffen zu dem fast ausschließlich provisionsgestützten Beratungsmarkt in Deutschland, der in dieser Form kein Pendant in Europa findet. Eine Stärkung des Verbraucherschutzes wird angestrebt, wie auch eine Verbesserung des Vertrauens der Kunden in die Anlageberatung im Allgemeinen.
Eben dieser Kampf um das Vertrauen der Verbraucher wird jedoch von einer Vielzahl von Beratern konterkariert mit unrichtigen und unseriösen Angeboten, welche den Ruf eines jeden angemeldeten Honorarberaters in Mitleidenschaft ziehen. Einhergehend mit dieser Rufschädigung ist gleichsam eine negative Geschäftsentwicklung bei echten Honorarberatern zu verzeichnen.
Gegen diese unlauteren Geschäftspraktiken von Mitbewerbern kämpft die Fidentus GmbH an. Sie mahnt vereinzelt und gezielt ausgewählt Unternehmen und Einzelpersonen ab, die entgegen den gesetzlichen Voraussetzungen Honorarberatungen anbieten, obwohl sie ausweislich der erteilten Erlaubnis dafür nicht qualifiziert und zugelassen sind. Es sind Berater, die seit Jahren lediglich Anlagen auf Provision verkaufen (§34 f GewO) und nunmehr in unzulässiger Weise den Werbeeffekt nutzen wollen, den eine unabhängige und nicht nach Interessen des Vermittlers gesteuerte Beratung mit sich bringt (§ 34 h GewO).
Durch diese unlautere Arbeit der Kollegen entsteht für geprüfte Honorarvermittler eine nicht hinnehmbare Wettbewerbsverzerrung sowie eine massive Irreführung, wenn nicht gar Schädigung der Verbraucher. Gerade Letzteres versucht die Bundesregierung seit Jahren mit viel Aufwand zu bekämpfen, wozu auch und gerade die Neuregelung der Gewerbeordnung mit den jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen für die Finanzvermittlung gehört.
Eine Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz („Anforderung an Finanzvermittler – mehr Qualität, bessere Entscheidungen“) kam im Jahr 2008 zu dem Ergebnis, dass Fehlleistungen bei der Finanzvermittlung eher die Regel als die Ausnahme sind. So werden beispielsweise 50-80 % aller Langfristanlagen mit Verlust vorzeitig abgebrochen. Der gesamte Vermögensschaden aus mangelhafter Beratung in diesem Bereich soll sich auf jährlich 20-30 Mrd. Euro summieren.
Einen Anteil daran dürften auch eben jene Personen und Gesellschaften tragen, welchen es von Gesetzes wegen nicht erlaubt ist, Finanzprodukte unter ausgewählten Bedingungen an Verbraucher zu vermitteln. Das hält sie jedoch nicht von umfangreichen Tätigkeiten genau bei dieser Art der Vermittlung ab.
Dieses Problem, dass die Fidentus GmbH nun offensiv angeht, hat im Jahr 2014 bereits der bayerischer Verbraucherschutzminister Dr. Marcel Huber erkannt, wenn er damals die Befürchtung äußerte, dass sogenannte Honorarberater zu oft Finanzanlagen gegen Provision vermitteln (www.procontra-online.de/berater, Mitteilung vom 27.08.2014).
Die Vorgehensweise der Fidentus GmbH schreckt die Branche nunmehr auf, jedoch vor allem dahingehend, dass sofort erkennbar wird, woran es bei der Zunft der Finanzanlagen- und Versicherungsmakler krankt. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Vorwürfen, gar ein Überdenken der eigenen Vorgehensweise findet nicht statt. Vielmehr wird der alte Reflex betätigt, durch lautstarke Empörung den Überbringer der Nachricht zu diffamieren. Ein „Nestbeschmutzer“, der es wagt, dass eigene System in Frage zu stellen. Einher geht dies mit drohungsähnlichen Aussagen seitens diverser Unternehmen, mit denen die Fidentus GmbH bisher problemlos zusammengearbeitet hat. Auch der Bundesverband Finanzdienstleistungen e.V. ließ es sich nehmen, die Fidentus GmbH sehr nachdrücklich aufzufordern, nicht weiter gegen das unlautere Verhalten der Kollegen vorzugehen.
Die Beseitigung dieser Missstände jedoch, sowohl im Hinblick auf den Verbraucherschutz, als auch auf die bestehende Wettbewerbsverzerrung, ist ein Hauptanliegen für das Vorgehen der Fidentus GmbH. Und dafür wird sie auch zukünftig eintreten.